Es ist ein Alptraum für jeden Hausbesitzer: Ein Unwetter zieht über das Eigenheim hinweg und in kürzester Zeit fällt so viel Regen, dass sich auf der Straße wahre Sturzbäche bilden. Unkontrolliert bahnt sich das Wasser seinen Weg in das Haus hinein, überflutet Keller und Erdgeschoss. Experten gehen davon aus, dass Extremwetterereignisse wie Starkregen infolge des Klimawandels häufiger und intensiver werden. Kommt es zu Schäden, dann zahlt nur die Elementarschadenversicherung.
Was deckt eine Elementarschadenversicherung ab?
Eine Elementarschadenversicherung gibt es nur im Gesamtpaket. Das heißt, dass einzelne Gefahren weder zu- noch abwählbar sind. Sie wird entweder in Kombination mit einer Gebäude- oder Hausratversicherung oder als Zusatzbaustein dieser Policen abgeschlossen. Sie schützt vor Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden. Dazu zählen:
- Hochwasser und Überschwemmungen
- Grundwasser, das sichtbar an die Oberfläche tritt und ins Haus gelangt. Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, das unterirdisch in das Mauerwerk eindringt, ohne dass das Grundstück überflutet wurde.
- Rückstau, wenn das Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt. Gezahlt wird häufig nur, wenn eine funktionstüchtige Rückstausicherung eingebaut ist.
- Erdsenkungen, Erdrutsche und Erdbeben, sofern diese durch natürliche Prozesse verursacht wurden. Für Schäden, die durch menschliche Aktivitäten entstehen (z. B. Bergbau oder Bautätigkeiten), kommt die Versicherung nicht auf.
- Schneedruck, beispielsweise wenn das Dach unter der Schneelast einbricht
- Lawinenabgänge
- Vulkanausbrüche
Schäden durch Sturmflut werden standardmäßig nicht abgedeckt, es gibt aber einzelne Versicherer, die das Szenario mitversichern. Alternativ kann zusätzlich noch eine Sturmflutpolice abgeschlossen werden. Hier ist aber mit hohen Zusatzkosten zu rechnen.
Welche Kosten übernimmt eine Elementarschadenversicherung?
Wurde das Eigenheim durch ein extremes Naturereignis beschädigt, übernimmt die Elementarschadenversicherung als Ergänzung zu Gebäudeversicherung die Kosten für:
- die Feststellung des Schadens,
- Reparaturen und Renovierungen,
- Aufräumarbeiten sowie
- Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes oder der beschädigten Gebäudeteile.
Ist das Eigenheim nicht bewohnbar, wird zudem das Hotel gezahlt, bis die Schäden behoben sind. Auch hier gilt, dass die Leistungen möglichst exakt im Vertrag beschrieben sein sollten.
Wer neben dem Gebäude auch das bewegliche Inventar vor Elementarschäden schützen möchte, der benötigt eine den Zusatz Elementarschadenschutz auch für die Hausratversicherung.
Für wen ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist für jeden Hausbesitzer sinnvoll, denn gefährdet sind nicht nur Häuser an Flussufern oder in Hanglage. Starkregen kann prinzipiell überall in Deutschland auftreten und Schäden verursachen.
Wer kann keine Elementarversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jeder Haus- oder Wohnungseigentümer eine Elementarschadenversicherung abschließen. Da die Versicherung noch keine Pflicht ist, dürfen Versicherer den Vertrag auch ablehnen, falls ihnen das Risiko zu hoch erscheint – beispielsweise, wenn das Haus bereits von einem Elementarschaden betroffen war oder wenn es in einem Hochwassergebiet liegt. Oder sie lassen sich die Police mit hohen Prämien und Selbstbeteiligungen teuer bezahlen.
Zur Beurteilung des Risikos ziehen Versicherer das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) heran, das Regionen in verschiedene Gefährdungsklassen einstuft. Diese reichen von eins (geringes Risiko) bis vier (hohes Risiko). In die Bewertung fließt auch ein, ob sich im näheren Umkreis des Hauses ein Bachlauf befindet.
Was ist bei Vertragsschluss zu beachten?
Immobilienbesitzer haben freie Wahl zwischen den Versicherern. Am besten holen sie sich drei verschiedene Angebote ein. Eines davon sollte vom aktuellen Versicherer sein, sofern bereits eine Gebäude- oder eine Hausratversicherung besteht. Hausbesitzer, die den Versicherer wechseln möchten, sollten – für einen durchgehenden Versicherungsschutz – vor der Kündigung unbedingt eine Deckungszusage vom neuen Versicherer einholen.
Tipp: Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, sodass sie im Schadenfall die kompletten Reparaturkosten inklusive Wiederaufbau des Gebäudes abdeckt.